Akustik- & Schallpegelmessung

Schallpegelmessungen sind bei vielen Veranstaltungen nicht nur sinnvoll, sondern gesetzlich geregelt. Wir führen Messungen und Monitoring nach Schweizer Vorschriften durch und unterstützen Veranstalter bei einer sicheren und gesetzeskonformen Umsetzung.

In der Schweiz unterliegen Veranstaltungen mit elektroakustisch verstärktem Schall den Vorgaben der Verordnung zum Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall. Je nach erwarteter Lautstärke gelten unterschiedliche Anforderungen an Messung, Monitoring, Schutzmassnahmen und Dokumentation. Wir führen Schallpegelmessungen gemäss diesen Vorgaben durch, richten Referenzmesspunkte und Messsysteme ein und überwachen Pegel während der Veranstaltung in Echtzeit. Die Messprotokolle unterstützen Veranstalter bei Bewilligungen, Auflagen und im sicheren Veranstaltungsbetrieb.

Schallpegelmessung an Veranstaltungen
Bei Veranstaltungen mit elektroakustisch verstärkter Musik legen die Schweizer Vorschriften der V-NISSG fest, ab welchen Pegelbereichen Messpflicht, Monitoring oder zusätzliche Schutzmassnahmen erforderlich sind. Zentral ist der mittlere Stundenpegel, der je nach Lautstärke unterschiedliche Auflagen auslöst, von Publikumshinweisen bis zur dokumentationspflichtigen Schallüberwachung. Wir unterstützen Veranstalter bei der korrekten Anwendung dieser Vorgaben, bei der Auslegung von Bewilligungsauflagen und bei der Umsetzung geeigneter Mess- und Monitoringkonzepte im Veranstaltungsbetrieb.

93 / 96 / 100 dB – Pegelbereiche
Die Schweizer Regelung unterscheidet mehrere Lautstärkestufen mit abgestuften Anforderungen. Bis 93 dB(A) gelten in der Regel Basisauflagen. Oberhalb dieser Schwelle kommen zusätzliche Informations- und Organisationspflichten hinzu. Ab 96 dB(A) ist eine kontinuierliche Schallpegelmessung mit Protokollierung vorgeschrieben. Bis maximal 100 dB(A) LAeq, 1h gelten je nach Dauer und Nutzung erweiterte Schutz- und Dokumentationspflichten. Wir beraten, welche Anforderungen für eine Veranstaltung relevant sind, und setzen die erforderlichen Massnahmen fachgerecht um.

Gesetzeskonforme Schallpegelmessung
Für genehmigungspflichtige oder lärmintensive Veranstaltungen führen wir Schallpegelmessungen gemäss den Anforderungen der V-NISSG durch. Wir setzen kalibrierte Messgeräte ein, die A-bewertete Mittelungspegel sowie Momentanpegel erfassen. Geeignete Referenzmesspunkte werden definiert, Pegel während der Veranstaltung kontinuierlich überwacht und nachvollziehbare Messprotokolle mit Zeitstempeln erstellt. Auf Wunsch integrieren wir Warnschwellen oder Limitanzeigen, damit Schallgrenzen bereits im laufenden Betrieb zuverlässig eingehalten werden können.

Weitere Schallmessungen & Lärmbewertungen
Neben Schallpegelmessungen an Veranstaltungen führen wir auch Messungen in weiteren Anwendungsbereichen durch. Dazu gehören Bewertungen von Nachbarschafts- und Umgebungslärm, Messungen auf temporären Eventflächen im Aussenbereich sowie Beurteilungen von Verkehrs-, Installations- oder Baustellenlärm. Wir erfassen die Pegel in den relevanten Bereichen, bereiten die Ergebnisse in verständlichen Auswertungen und Diagrammen auf und unterstützen Auftraggeber bei der Kommunikation mit Behörden, Anwohnern oder Planungspartnern. Die Messberichte sind technisch fundiert und praxisorientiert nutzbar.